Steuerliche Aspekte

Lebenversicherung

Bis zum Jahr 2005 machten Lebensversicherungen eine praktisch steuerfreie Geldanlage möglich: Die Beiträge konnten innerhalb gewisser Grenzen von der Steuer abgesetzt werden, die späteren Auszahlungen waren ebenfalls steuerfrei, wenn die Laufzeit zuvor mindestens zwölf Jahre betragen hatte. Die Absetzbarkeit der Beitragszahlungen ist zwar auch nach einer Gesetzesnovelle der damaligen rot-grünen Regierung weiterhin gegeben. Am Ende der Laufzeit kann man das Geld hingegen nicht mehr steuerfrei kassieren. Die Auszahlung wird stattdessen mit dem persönlichen Satz besteuert. Das gilt allerdings nur für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden. Ältere Lebensversicherungen genießen Bestandsschutz, so dass hier die Auszahlung auch in Zukunft steuerfrei möglich ist. Wer eine kapitalbildende Lebensversicherung in seine private Altersvorsorge integriert, muss deshalb schon heute an die steuerlichen Verpflichtungen in der Zukunft denken. Denn es werden nicht die Summe tatsächlich zur Verfügung stehen, die in den Berechnungen der Lebensversicherungen ausgewiesen sind. Dabei handelt es sich um die Bruttobeträge, die dann noch versteuert werden müssen. Da niemand schon heute weiß, welchem Steuersatz er in der Zukunft unterliegen wird, fällt eine verlässliche Kalkulation bereits bei Abschluss der Lebensversicherung einigermaßen schwer.