Steuerliche Aspekte
Bis zum Jahr 2005 machten Lebensversicherungen eine praktisch
steuerfreie Geldanlage möglich: Die Beiträge konnten
innerhalb gewisser Grenzen von der Steuer abgesetzt werden, die
späteren Auszahlungen waren ebenfalls steuerfrei, wenn die
Laufzeit zuvor mindestens zwölf Jahre betragen hatte. Die
Absetzbarkeit der Beitragszahlungen ist zwar auch nach einer
Gesetzesnovelle der damaligen rot-grünen Regierung weiterhin
gegeben. Am Ende der Laufzeit kann man das Geld hingegen nicht mehr
steuerfrei kassieren. Die Auszahlung wird stattdessen mit dem
persönlichen Satz besteuert. Das gilt allerdings nur für
Verträge, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden.
Ältere Lebensversicherungen genießen Bestandsschutz, so dass
hier die Auszahlung auch in Zukunft steuerfrei möglich ist. Wer
eine kapitalbildende Lebensversicherung in seine private Altersvorsorge
integriert, muss deshalb schon heute an die steuerlichen
Verpflichtungen in der Zukunft denken. Denn es werden nicht die Summe
tatsächlich zur Verfügung stehen, die in den Berechnungen der
Lebensversicherungen ausgewiesen sind. Dabei handelt es sich um die
Bruttobeträge, die dann noch versteuert werden müssen. Da
niemand schon heute weiß, welchem Steuersatz er in der Zukunft
unterliegen wird, fällt eine verlässliche Kalkulation bereits
bei Abschluss der Lebensversicherung einigermaßen schwer.